Flugzeit-Check

Von: Nelli Friedrichs   -  In: News   -  Schlagwörter:           -  0   Antworten

Wir unterstützen Sie gern mit besonderen Konditionen für die Fahrt zum Impfzentrum und auch wieder zurück. Dieses gilt besonders für Barsinghausen, Wunstorf, Bad Nenndorf, Gehrden, Wennigsen, Empelde, Ronnenberg, Weetzen, Benthe.

Übernahme der Taxikosten durch die Krankenkasse

Besteht für Pflegebedürftige in hohen Pflegegraden oder mobilitätseingeschränkte Menschen keine Möglichkeit, die Fahrt zum Beispiel durch Angehörige selbst zu organisieren, kommt eine Übernahme der Fahrkosten durch die Krankenkasse nach § 60 Absatz 1 SGB V in Betracht. Dies gilt für Personen

  • mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “aG”, “Bl” oder “H”,
  • mit einer Einstufung in den Pflegegrad 3, wenn zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität besteht,
  • mit einer Einstufung in den Pflegegrad 4 oder 5 oder
  • die im Jahr 2017 aus der Pflegestufe 2 mindestens in den Pflegegrad 3 übergeleitet wurden.

Für die Übernahme der Kosten füllt der Arzt ein spezielles Verordnungsformular aus. Eine Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich. Allerdings müssen Sie die Fahrt auf der Verordnung quittieren. Hierzu enthält die Verordnung ein gesondertes Blatt.

Wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt

Das Land Niedersachsen wird für Menschen, die mindestens 70 Jahre alt sind und die keine andere Möglichkeit haben, ins Impfzentrum zu kommen, die Kosten tragen – wenn sie keinen Erstattungsanspruch gegen die Krankenkasse haben.

Rufen Sie uns an (05105-773988) und vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die Impffahrt.


Rikscha Deluxe

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Mindener Strasse 7
30890 Barsinghausen
Deutschland

Telefon: +49 (0)5105 77 39 88

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