Flugzeit-Check

§ 1 Wirksamkeit des Vertrages

Ein Vertrag zur Fahrgastbeförderung kommt ausschließlich nur durch eine schriftliche, mündliche oder per E- mail getätigte Buchung des Kunden, sowie einer in gleicher Form von Rikscha Deluxe an den Kunden gesandte Bestätigung zustande. Nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen eines Auftrages, sind ebenfalls in der gleichen Form wie bei einer Buchung durchzuführen, da sie sonst keine Geltung haben. Bei eingehenden Buchungen, die nicht innerhalb von 48 Stunden durch Rikscha Deluxe bestätigt bzw. beantwortet werden, kommt auch kein wirksamer Transfervertrag für beide Parteien zustande. Bestätigt Rikscha Deluxe die Buchung in Abweichender Form, so ist der Kunde an die Abweichung gebunden, sofern er sich nicht innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Bestätigung mit Rikscha Deluxe in Verbindung setzt, um die Abweichungen zu bestätigen oder zu verändern.

§ 2 Inhalt des Vertrages

Die Transferleistung ergibt sich aus dem Angebot, welches unverbindlich und befristet gültig ist, oder den Inhalten der Buchung. Rikscha Deluxe behält sich Änderungen der Transferleistungen vor, soweit sie nicht den wesentlichen Inhalt der Buchung verändern. Nachträgliche Preisänderungen (gilt nicht für Umbuchungen oder Stornierungen) werden von Rikscha Deluxe ausgeschlossen, sofern der Kunde seiner u.a. Mitteilungspflicht nachkommt. Für Transferleistungen und Durchführung stellt Rikscha Deluxe Fahrzeuge und Fahrpersonal bereit, die den Richtlinien der Straßenverkehrsordnung und des Personenbeförderungsgesetzes entsprechen. Rikscha Deluxe ist berechtigt, Transferdienstleistungen von Leistungsträgern und deren Mitarbeiter durchführen zu lassen. Die Beförderung von Kindern, unabhängig vom Alter, sind im Preis enthalten, da sie als zu befördernde Person angesehen werden. Für jede, in der Buchung aufgeführten Person ist die Mitführung eines Koffers (welcher 30 Kg nicht übersteigt), sowie ein Handgepäckstück kostenfrei. Der in der Preisliste angegebene oder angebotene Preis bezieht sich auf eine Abholadresse und der einfachen Strecke zum Fahrziel. Für jede zusätzliche anzufahrende Adresse, welche in der Buchung angegeben werden muss, völlig unabhängig ob diese auf dem direkten Weg vom oder zum Ziel des Transfers liegt, wird ein Zusatzentgelt berechnet. Die Abholzeiten des Kunden von der gebuchten Abholadresse, werden von Rikscha Deluxe unter den Vorgaben bzw. Bestimmungen der Reise oder Fluggesellschaften, sowie der gem. Routenplanung optimierten Fahrzeiten zum Ziel vorgeschlagen. Generell gilt, dass der zu befördernde Gast mindestens zwischen 100 und 120 Minuten vor Abflug am Flughafen (sofern es der Verkehr zulässt), eintrifft. Diese können vom Kunden nach Wunsch geändert werden, welches hier nur in schriftlicher Form akzeptiert wird. Rikscha Deluxe verpflichtet sich bei Abholungen vom Flughafen, auch bei Flugverspätungen die nicht über 45 Minuten hinausgehen, ein Fahrzeug bereitzustellen. Bei Flugverspätungen wird aber nicht ausgeschlossen, dass es für den Kunden zu Wartezeiten, (evtl. auf ein Ersatzfahrzeug) am Flughafen führen kann. Bei Flugverspätungen die über 45 Minuten hinausgehen, ist der Kunde verpflichtet, Rikscha Deluxe darüber telefonisch in Kenntnis zu setzen. Nur dann können längere Wartezeiten o.ä. vermieden und die Fahrzeuge rechtzeitig umgeplant werden. Bei Nichtmitteilen, wird die Beförderung im vollen Umfang berechnet und die Pflicht zu einer weiteren bzw. späteren Beförderung durch Rikscha Deluxe entfällt.

Die Zeiten für eine Abholung vom Flughafen richtet sich ausschließlich nur nach denen in der Buchung angegebenen Ankunftszeiten des Fluges. Diese sind für Rikscha Deluxe verbindlich. Flugänderungen, wie z.B. Abflug/Ankunftszeiten, oder Flugnummernänderungen, sind vom Kunden unverzüglich in schriftlicher Form oder per elektronischer Post an Rikscha Deluxe mitzuteilen. Rikscha Deluxe überprüft die vom Kunden, dem Reisebüro oder sonstigen Vermittlern angegeben Ankunft bzw. Abflugzeiten nicht und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Für falsche, vom Kunden an Rikscha Deluxe angegebene Zeiten, verliert er alle Ansprüche auf eine Beförderung und Erstattung der vorab gezahlten Beförderungsentgelte. Die für den Kunden in solchen Fällen entstanden Mehrkosten (Taxi o.ä.) werden von Rikscha Deluxe ebenfalls nicht erstattet oder angerechnet. Umbuchungen, die bis zu 72 Stunden vor Antritt der gebuchten Transferleistung bei Rikscha Deluxe schriftlich eingehen, werden keine Kosten erhoben. Für Umbuchungen die unter diesem Zeitrahmen liegen, wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben, welche dann zusammen mit dem Transferpreis vom Kunden beglichen werden muss.

Ausnahmesituationen die durch höhere Gewalt entstehen, Staus etc., schlechte Witterungsverhältnisse, Streiks, Katastrophen o.ä., sind von Rikscha Deluxe nur begrenzt aufzufangen, so dass hier vom Kunden evtl. frühere Abholzeiten, Wartezeiten am Flughafen, sowie auch längere Fahrzeiten zu akzeptieren sind.

Reisegepäck (Koffer und Handgepäck) wird wie bereits beschrieben, mit Ausnahme von Übergepäck, Sondergepäck oder Sperrgepäck, kostenlos befördert. Zusätzliches Gepäck (auch Sperr/Sondergepäck) ist Aufpreispflichtig, wie z.B. Golfgepäck und muss bei der Buchung oder Anfrage bekannt gemacht werden.

Buchungen für große Gruppen (ab 8 Personen), für die spezielle Fahrzeuge oder mehrere Kleinfahrzeuge benötigt werden, sollten mind. 6 Wochen vor Reiseantritt angefragt werden, da hierbei Großfahrzeuge (Reisebusse) zum Einsatz von zusätzlichen Leistungsträgern kommen.

§ 3 Preis

Der gemäß Angebot oder derzeitig gültige in der Preisliste angegebene Preis gilt als Endpreis pro Strecke und Fahrzeug. Dieser ist vom Kunden bei der Buchung im Reisebüro oder anderer Buchungsstelle in vollem Umfang zu entrichten.  Wird Zahlung beim Fahrer erwünscht, so ist Zahlung des vollen Transferpreises bei Antritt der ersten Fahrt zu leisten. Die Beförderungspreise sind Pauschalpreise, so dass der Kunde (bei Barzahlung) den passenden  Bargeldbetrag vorbereiten kann und sollte, da die eingesetzten Fahrer aufgrund der geringen Barzahlungen und zu ihrer eigenen Sicherheit, Wechselgeld in größeren Mengen nicht mit sich führen. Große Geldscheine (200,00 € oder 500,00 €) werden aus Sicherheitsgründen nicht akzeptiert.  Für Zahlung mit Kreditkarte muss der Kunde dieses dementsprechend anmelden.

§ 4 Rücktrittsrecht

Für beide Vertragspartner besteht die Möglichkeit das gesetzliche Rücktrittsrecht in Gebrauch zu nehmen. Rikscha Deluxe erhebt bei einer Rücktrittserklärung des Kunden, sollte sie bis spätestens 24 Stunden vor Antritt der Fahrt eingehen, keine Gebühren. Für Stornierungen, die unter 24 Stunden angemeldet werden, erhebt Rikscha Deluxe als Gebühr die Höhe des Fahrpreises für die erste Fahrt, höchstens jedoch 200,00€.  Leerfahrten, sogenannte No – Show Fahrt, die durch Fehlerhafte Buchungen zustande kommen, werden mit 100% berechnet. Rücktrittserklärungen / Stornierungen haben generell immer in schriftlicher (Brief, Fax oder e – mail) Form zu erfolgen.

§ 5 Haftung

Für eine gewissenhafte Vorbereitung der Fahrten, sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Transferdienstleistung haftet Rikscha Deluxe. Die Haftung bedarf einer Vertragsverletzung, welche unter Vorsatz oder grob Fahrlässig herbeigeführt wurde.  Jegliche Haftung für Verspätungen, die sich aus der Straßenverkehrslage ergeben, ist ausgeschlossen. Rikscha Deluxe haftet nach §23 Personenbeförderungsgesetz für Sachschäden bis 1000,00 €, für Personenschäden haftet Rikscha Deluxe im Rahmen des Versicherungsschutzes der gesetzlichen KFz Haftpflichtversicherung und deren gesetzlichen Vorschriften. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls die grob fahrlässige und vorsätzliche Schadensverursachung durch Rikscha Deluxe. In Fällen wo keine Versicherung eintrittspflichtig ist, wie z.B. Verschlafen des eingesetzten Fahrers, der vor Beginn der Bürozeiten sein Arbeitsbeginn hat, haftet Rikscha Deluxe im beschränkten Maß, in der Höhe des zweifachen Gesamtfahrpreises.

Reisebüros, bei denen Kunden unseren Service buchen können, gelten als externe Vermittler. Bei Buchungen, die über einem Reisebüro getätigt wurden und durch diese evtl. fehlerhafte Reisedaten des Kunden übermittelt werden, übernimmt Rikscha Deluxe gegenüber dem zu befördernden Reisegast keine Haftung.

§ 6 Transfer – Besonderheiten

Eine Pflicht zur Beförderung besteht nicht. Der Verzehr von Speisen und Getränken, durch den Kunden, in den Fahrzeugen ist ebenso wie das Rauchen nicht gestattet. Trinkwasser in der Flasche ist hiervon ausgenommen. Beförderung von Haustieren bedarf es einer sonderlichen Vereinbarung. Sollen Babys oder Kleinkinder befördert werden, so ist dieses vorher anzumelden. Rikscha Deluxe ist nur gem. Gesetzgeber verpflichtet eine Sitzerhöhung pro Fahrzeug mitzuführen. Andere Sitzmöglichkeiten für Kleinkinder sind nur in geringer Menge verfügbar und müssen somit angefragt werden. Gem. STVO besteht für jeden Fahrgast die Anschnallpflicht. Ausnahme nur gegen Vorlage einer Befreiung zur Anschnallpflicht. Für Beschädigungen die durch den Kunden am Fahrzeug herbeigeführt oder durch alkoholisierte Kunden verschmutz wurden, haftet dieser im vollen Umfang zuzüglich Aufwandsleistungen. Die Fahrgäste müssen den Weisungen des Chauffeurs Folge leisten. Bei Zuwiderhandlung oder bei Darstellung einer Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs oder des Fahrpersonals, ist Rikscha Deluxe oder deren eingesetzter Chauffeur berechtigt, diese Fahrgäste von der Beförderung auszuschließen. Dies gilt besonders für Personen, die unter zu starken Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen. In einem solchen Fall, wird die volle Höhe des Fahrpreises zuzüglich Neben und Sonderleistungen berechnet.

§ 7 Datenschutz

Gemäß Bundesdatenschutzgesetzt weisen wir die Kunden zusätzlich darauf hin, dass Rikscha Deluxe, die vom Kunden erhaltenen Persönlichen Daten, nur bis zur Erfüllung des gesamten Auftrages offline speichert. Eine Weitergabe an dritte erfolgt nicht.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nicht an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 9 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Hannover.

 

Rikscha Deluxe

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